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Vorbereitende Beratung und Entwurfstätigkeit u.a. bei Kaufverträgen und im Immobilienrecht


Es geht um den von Ihnen beabsichtigten Kauf oder Verkauf eines Grundstücks. Meine langjährigen Erfahrung in der Vertragsgestaltung steht Ihnen zur Verfügung im Rahmen eines beiderseitig ausgewogenen, modernen Vertragswerks  zeitnahe Ergebnisse der Kaufpreisabwicklung und Eigentumsumschreibung herbeizuführen.

Kurzfristige Terminabsprachen gewährleisten für Sie schon nach der ersten Besprechung ein greifbares Ergebnis, den Kaufvertragsentwurf in den Händen zu halten, der auch die Erklärungen zu Besitz- Nutzen- Lastwechsel sowie beabsichtigten Aufnahme von Finanzierungsmitteln beinhaltet.

Selbstverständlich überprüfe ich auch anderweitig vorbereitete Vertragsentwürfe individuell nach Ihren Vorstellungen und spezifischen Belangen mit Unterbreitung empfehlenswerter Vertragsanpassung. Mittels Erhebungsbogen können Sie mir Ihre Daten zum Vertrag gleich zukommen lassen.


Grundschuldbestellung, Schenkung, Übergabe

Nicht nur Kaufverträge sind Gegenstand meiner beratenden Tätigkeit, sondern auch Grundpfandrechtsbestellungen vorzubereiten, Schenkungen, Übergaben unter Lebenden, sei es Unternehmen oder Familienbesitz, der an einen Übernehmer oder eine Übernehmerin übertragen wird. Klären Sie rechtzeitig die mit Übergaben verbundenen Ansprüche und Folgen. In allen Fällen der Übergabe oder Schenkungen sind eventuelle Ansprüchen weichender Erben bzw. Erbinnen zu beachten, also von Kindern und Ehepartner bzw. -partnerin, gelten die Übergaben doch in der Regel als Schenkungen mit Auflagen, die keine echten finanziellen Gegenleistungen sind.


Hofübergabe

In der Landwirtschaft ist bei der Hofübergabe die Höfeordnung zu beachten. Ihre Fragen zur Hofübergabe, sei es, dass Sie der Abgeber oder der Annehmer sind, bespreche ich mit Ihnen und arbeite die Ergebnisse in einen Übergabevertragsentwurf ein. Im Erbgang ist ein Hoffolgezeugnis nach der Höfeordnung zu beantragen.


Übergabe des Grundbesitz und die Folgen

Oftmals stellt sich bei der Übergabe insbesondere von Grundbesitz die Frage, was ist im Falle der Bedürftigkeit des Übergebers? Ist der Übergeber und Ehepartner mit einem Altenteil incl. Hege und Pflege im Grundbuch eingetragen, kann eine vertragliche Haftung im Wege des Elternunterhalts für anfallende Pflegekosten in Betracht kommen. Schon bei der Übergabe, auch in der Landwirtschaft, sollten diese Fragen bedacht sein und der Vertrag eine Regelung enthalten.


Elternunterhalt

Haben Sie schon einmal etwas vom Elternunterhalt gehört, dass Sie als Kind den Eltern Unterhalt schulden?


Folgen eines Altenteils oder Wohnungsrechts

Was kann ein Altenteil oder Wohnungsrecht, Nießbrauch im Übergabevertrag für Folgen haben? Wann und was kann der Staat von Ihnen als Kind und Übernehmer der elterlichen Immobilie für den pflegebedürftigen Elternteil zurückfordern? Lassen Sie sich beraten. Gestalten Sie Ihre Lebensplanung aktiv, damit Überraschungen vermieden werden.

Gern berate ich Sie bei:

  • Kaufverträgen aller Art
  • Übergabe- Schenkverträgen aller Art
  • Abfindungen Pflichtteils- und Pflichteilsergänzung
  • Überprüfung von Vertragsentwürfen
  • Eintragungen von Finanzierungsrechten (Grundschuldbestellungen)
  • Dienstbarkeiten
  • Elternunterhalt




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